Alleiniges Sorgerecht beantragen – So gelingt es 2026

Das alleinige Sorgerecht ist die weitreichendste Entscheidung, die ein Familiengericht treffen kann. Wir erklären Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Antrag funktioniert und in welchen Fällen Sie reelle Erfolgschancen haben.

Kategorie: Sorgerecht · Lesezeit: 8 Min. · Aktualisiert: 2026-04-21

Was bedeutet alleiniges Sorgerecht rechtlich?

Beim alleinigen Sorgerecht trifft ein Elternteil sämtliche Entscheidungen für das Kind allein – Schule, medizinische Behandlung, Aufenthaltsort, Religion. Der andere Elternteil verliert das Mitspracherecht in diesen Bereichen, behält aber in der Regel das Umgangsrecht.

Geregelt ist das Ganze in § 1671 BGB. Das Gericht prüft dabei zwei Dinge: Erstens, ob der antragstellende Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen darf. Zweitens, ob die Übertragung dem Kindeswohl am besten entspricht.

Voraussetzungen für das alleinige Sorgerecht

Das Familiengericht spricht das alleinige Sorgerecht nicht leichtfertig zu. Folgende Konstellationen rechtfertigen einen Antrag:

  • Die Eltern sind dauerhaft zerstritten und können keine gemeinsamen Entscheidungen treffen
  • Ein Elternteil ist für das Kind nicht erreichbar (unbekannter Aufenthalt)
  • Kindeswohlgefährdung durch den anderen Elternteil (Gewalt, Sucht, Vernachlässigung)
  • Der andere Elternteil verweigert konsequent jede Mitwirkung
  • Erhebliche Erziehungsdefizite oder fehlende Erziehungsfähigkeit

So läuft der Antrag beim Familiengericht ab

Der Antrag auf alleiniges Sorgerecht wird beim zuständigen Familiengericht (am Wohnsitz des Kindes) gestellt. Wir empfehlen die anwaltliche Vertretung – die Erfolgsquote ohne Anwalt ist deutlich niedriger.

Nach Antragseingang hört das Gericht beide Eltern, das Jugendamt und ab einem bestimmten Alter auch das Kind selbst an. Häufig wird ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Wie lange dauert das Verfahren?

Reguläre Verfahren dauern 6 bis 12 Monate. Bei Eilanträgen (z.B. drohende Kindeswohlgefährdung) entscheidet das Gericht innerhalb von Tagen vorläufig.

Die Dauer hängt stark davon ab, ob ein Sachverständigengutachten eingeholt wird – das verlängert das Verfahren oft um mehrere Monate.

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Die Verfahrenskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (in Sorgerechtssachen meist 4.000 €). Anwalt und Gericht zusammen kosten in der ersten Instanz typischerweise 1.500 – 2.500 €.

Eine Rechtsschutzversicherung mit Familienrecht-Baustein übernimmt die Kosten in der Regel komplett. Bei geringem Einkommen besteht Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH).

Häufige Fragen

Wer bekommt eher das alleinige Sorgerecht – Mutter oder Vater?

Das Familiengericht entscheidet geschlechtsneutral nach dem Kindeswohl. Statistisch erhalten Mütter häufiger das alleinige Sorgerecht, weil sie in den meisten Trennungsfamilien die Hauptbetreuung leisten. Der Trend geht aber zur Gleichbehandlung beider Eltern.

Bekommt der andere Elternteil noch Umgang?

Ja, in fast allen Fällen. Das Umgangsrecht ist vom Sorgerecht getrennt. Auch ein Elternteil ohne Sorgerecht hat Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind, sofern keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Kann das alleinige Sorgerecht später wieder geändert werden?

Ja, bei wesentlicher Veränderung der Umstände kann das Gericht das Sorgerecht neu regeln – auch zurück zum gemeinsamen Sorgerecht. Voraussetzung ist immer das Kindeswohl.

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